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   VGH Bayern, 07.08.2015 - 9 CE 15.949   

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https://dejure.org/2015,22269
VGH Bayern, 07.08.2015 - 9 CE 15.949 (https://dejure.org/2015,22269)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.08.2015 - 9 CE 15.949 (https://dejure.org/2015,22269)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. August 2015 - 9 CE 15.949 (https://dejure.org/2015,22269)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Hauptsacheerledigung; Kostenquotelung; heranrückende Wohnbebauung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenquotelung bei Einstellung des Verfahrens in der Hauptsache aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärungen

  • rewis.io

    Bebauungsplan, Wohnbebauung, Hauptsacheerledigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 92 Abs. 3; VwGO § 161 Abs. 2
    Kostenquotelung bei Einstellung des Verfahrens in der Hauptsache aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2015 - 9 CE 15.949
    Derartige Maßnahmen sind jedoch auch nach der TA-Lärm grundsätzlich möglich (vgl. BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 4 C 8/11 - BVerwGE 145, 145 = juris Rn. 26; Feldhaus/Tegeder, TA-Lärm, 1. Aufl. 2014, Nr. 6.1 Rn. 21).
  • BVerwG, 17.10.2012 - 2 C 11.12

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2015 - 9 CE 15.949
    Die nach der Erledigung der Hauptsache vom Gericht noch zu treffende Kostenentscheidung hat nicht die Funktion, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären (BVerwG, B.v. 17.10.2012 - 2 C 11/12 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 04.08.2017 - 9 N 15.378

    Lärmschutz durch vorhabenbezogenen Bebauungsplan

    Das Beschwerdeverfahren (Az. 9 CE 15.949) der Mutter des Antragstellers zu 1 gegen die Ablehnung ihres Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz durch das Verwaltungsgericht Ansbach mit Beschluss vom 27. März 2015 (Az. AN 3 E 15.000258) wurde nach Erteilung der Baugenehmigung zum Neubau von sechs Mehrfamilienhäusern und zwei gewerblichen Einheiten, Tiefgarage mit 76 Stellplätzen und 10 Besucherparkplätzen mit Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 26. Juni 2015 nach übereinstimmenden Erledigterklärungen eingestellt.

    Zum weiteren Sach- und Streitstand wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, einschließlich des Verfahrens auf einstweiligen Rechtsschutz (Az. 9 NE 15.377) und des Beschwerdeverfahrens (Az. 9 CE 15.949), sowie die vorgelegten Planakten der Antragsgegnerin verwiesen.

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